Wasserschäden in Häusern bis Baujahr 2000

Seit etwa 1960 werden Häuser in der Regel mit Betondecken und Holzbalkendecken mit oben liegenden Dämmlagen und darüber Estrich gebaut - aus Schallschutzgründen. Bei Wasserschäden bedeutet das in der Regel für Räume unterhalb der Schadensräume nur eine oberflächliche Durchfeuchtung bzw. einen oberflächlichen Schimmelbefall, was beides recht leicht sanierbar ist, es sei denn, es sind Versorgungsschächte und Trockenbauwände betroffen.

 

In den Geschossen mit dem Wasserschaden sind natürlich wie bei den Neubauten in erster Linie die Estrichdämmlagen und die Estriche mit den Bodenbelägen betroffen. Bei Häusern, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden, können Krebs erregende Dämmstoffe aus Alter Mineralwolle (Alte KMF) in Estrichdämmlagen und Schächten benutzt worden sein.

 

Vor 2000 produzierte Mineralwollen werden generell als krebserzeugend eingestuft. Ähnlich wie bei Asbest können diese als „Alte Mineralwollen“ (TRGS 521) bezeichneten Materialien lungengängige Fasern mit geringer biologischer Abbaubarkeit freisetzen. Die Gesundheitsgefährdung wird jedoch niedriger als für Asbest eingeschätzt. 

 

Ab 1996 wurde die Produktionsweise der Mineralwollen sukzessive verändert. Ab Juni 2000 durften nur noch Mineralwollen in Verkehr gebracht werden, für die eine Abbaubarkeit (Biolöslichkeit der Mineralfasern) nachgewiesen wurde („Freizeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung“ – RAL-Gütezeichen).

 

Zeitmarken für Mineralwolle-Produkte

  • 1996 Einführung des „RAL-Gütezeichens“

  • vor 2000 „Alte Mineralwolle“, Einstufung als kanzerogen

  • ab Juni 2000 Freizeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung, nicht als krebserzeugend oder krebsverdächtig eingestuft.

Nach der neuen Gefahrstoffverordnung von 2024 ist das Baujahr 1996 auch relevant für mögliche Belastungen mit asbesthaltigen Baustoffen:

Asbestverdächtig sind Produkte und Baustoffe wie Asbestzementprodukte (Tröge, Wellplatten, Fassadenplatten, Fensterbänke etc.), Dichtungen, Packungen, Feuerschutzplatten, Wärmeschutzplatten und -massen, Auskleidungen von Luftschächten, Schallschutzplatten, Spritzputze, Gips-, Stuck- und Zementputze, Estriche auf Magnesiabasis, Trockenestriche, Spachtelmassen, Anstriche, Beschichtungen, Klebstoffe, Fliesenklebstoffe, Bodenbeläge, Fugendichtungsmassen, Dachbahnen und -dichtmassen, Isolierungen und Dämmstoffe in und an Geräten und Anlagen zur Heizung und Lüftung.

 

Bei jeder Baumaßnahme und natürlich vor Sanierungen nach Wasserschäden ist in den diesbezüglichen Gebäuden deswegen eine sorgfältige Untersuchung des Sanierungsbereiches auf das Vorkommen von Alter KMF und asbesthaltigen Gegenständen und Baustoffen notwendig!

 

Wer das unterlässt, handelt fahrlässig und gefährdet die Gesundheit aller Nutzer der entsprechenden Räume!

 

Wegen all der oben beschrieben Gefahrstoffe muss bei jeder Sanierung auch immer eine Gefährdungsbeurteilung mit Berücksichtigung aller Umstände vom ausführenden Unternehmen erstellt werden und auf der Baustelle sichtbar platziert werden. Fragen Sie bei jeder Beauftragung von Sanierungsmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung!